Hohensaaten
Grüne Energie
Wer wir sind
Die Lindhorst-Gruppe ist ein familiengeführtes, mittelständisches Unternehmen in vierter Generation. Unsere zentralen Geschäftsfelder sind Landwirtschaft, Erneuerbare Energien, Immobilien sowie Pflege und Gesundheit.
Was wir planen
Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir in Hohensaaten auf einem ehemaligen Militärgelände und Sperrgebiet ein zukunftsweisendes, grünes Energie- und Standortkonzept entwickeln. Das Sperrgebiet wurde vor mehr als 80 Jahren zunächst von der Wehrmacht, dann von der Roten Armee und der NVA als Produktions- und Lagerstätte für Sprengmittel, Raketentreibstoffe und Diesel genutzt. Das alles hat tiefe Spuren hinterlassen.
Im Video: Ein Einblick in das Areal Hohensaaten
Bebauungsplan Energie- und Gewerbepark Hohensaaten
Mit einem Team aus Projektentwicklern, Klimaexperten und Biologen wollen wir das ehemalige Militärgelände von den Altlasten befreien und renaturieren. 250 ha sind für den Bau einer klimaneutralen Photovoltaik-Anlage sowie eines Rechenzentrums vorgesehen. Weitere 120 ha sollen in einen grünen Gewerbepark mit bis zu 400 neuen Arbeitsplätzen umgewandelt werden. 300 ha sind für aufgeforstete Mischwälder und Blühwiesen reserviert. Ausgleichspflanzungen, über das gesetzliche Maß hinaus, kompensieren in der Region das entnommene Holz. Die Freilandanlage wird zu einer schonend-genutzten Fläche umgewandelt, bietet Lebensraum und Rückzugsort für Insekten, bedrohte Vögel und Schutz für Reptilien und bodenbrütende Vogelarten.
Die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände stellt eine Inwertsetzung und Wiedernutzbarmachung der Liegenschaft dar. Potentielle Umweltgefahren auf dem Gelände werden beseitigt, es findet eine erhebliche Aufwertung des Waldlebensraums durch die Umwandlung von standortfremden Waldbeständen hin zu einer natürlichen, klimagerechten Vegetation statt.
Warum wir planen
Durch unsere Investition in die Produktion erneuerbarer Energien setzen wir die dringend benötigte Energiewende in Bewegung und produzieren nachhaltigen, grünen Strom für die Menschen in der Region.
Langfristig gilt, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Klimaerwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Wir haben es mit einer Mammutaufgabe zu tun, die eine Vervierfachung des Ausbaus erneuerbarer Energien erfordert!
Gelingt uns diese Aufgabe nicht, hat das Konsequenzen für jeden Einzelnen. Es wird vermehrt zu Extrem-Wetterereignissen wie Überschwemmungen, Sturzfluten, Hitzewellen und Waldbränden kommen – auch in Deutschland.
Auch der wachsende Strombedarf für E-Mobilität oder die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft macht den Ausbau Erneuerbarer Energien dringend erforderlich.
Der geplante Solarpark soll in die Höhe schießende Strompreise und Strommangel für die Bevölkerung in der Region verhindern. Die Industrie- und Gewerbeansiedlung in Hohensaaten ebnet den Weg hin zu neuen Arbeitsplätzen, einer ausgebauten, regionalen Versorgungsinfrastruktur sowie einer Stärkung der Region durch beträchtliche steuerliche Mehreinnahmen.
Unser übergeordnetes Ziel:
Hohensaaten – Eine Vorzeigeregion für grüne Energie im Einklang mit der Natur.
Aktuelles
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Zu den Äußerungen der Fraktion der „Freien Wähler“ und der BI Pro Wald Hohensaaten auf einer Pressekonferenz erklärt die Lindhorst Gruppe:
Potsdam, 6. Dezember 2022: „Freie Wähler“ und Bürgerinitiative Pro Wald rufen zum klaren Bruch der Landesverfassung auf. Die Fraktion der „Freien Wähler“ als auch die […]
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„Wir machen Strukturwandel hier in der Gemeinde Schipkau“
26.10.2022 – Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel spricht in „BRISANT“ über die Vorteile und Chancen von erneuerbaren Energien. In der Gemeinde Schipkau setzen sie auf […]
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Pressemitteilung 25.09.2022: Erkenntnisreiche Führungen für Bürger über Militärgelände in Hohensaaten/ Bürgerinitiative sorgte mit Vertrauensbruch für Eklat
Hohensaaten – In der zurückliegenden Woche fanden in Hohensaaten insgesamt fünf mehrstündige Führungen über das abgesperrte ehemalige Militärgelände statt, auf dem ein Solar- sowie ein […]
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Pressemitteilung 23.08.2022: Brandenburg beschließt “Energiestrategie 2040”
Brandenburg auf dem Weg zur Klimaneutralität: Das Kabinett hat am Dienstag, den 23.08.22 seine “Energiestrategie 2040” und damit verbundene, ambitioniertere Klimaschutzziele für 2030 und 2040 […]
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„Die Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zahlen sich direkt und indirekt für die Menschen, die in deren Umfeld leben, aus.“
Interview mit Klaus Prietzel, Bürgermeister der Muster-Gemeinde Schipkau für den Einsatz von Erneuerbaren Energien Klaus Prietzel ist Bürgermeister der Gemeinde Schipkau in Brandenburg. Die Region […]
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Naturschutzfachliche Kartierleistungen zum Vorhaben „Solar- und Gewerbepark Hohensaaten“
Ausgestellt vom IfAÖ – Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH Auf dem Gelände des ehemals militärisch genutzten Sperrgebiets Hohensaaten soll die Errichtung eines Solar- und Gewerbeparks […]
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Nur die Fakten zählen
Der gesetzlich vorgegebene Weg von der Projektidee bis zur Umsetzung In den letzten Wochen wurde über den geplanten Energie- und Solarpark in Hohensaaten viel gemutmaßt […]
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Wie wichtig ist der geplante Solarpark für die Gemeinde Hohensaaten und die gesamte Region?
„Das Geld des Dorfes dem Dorfe.“ Dieser Satz des Sozialreformers Friedrich Wilhelm Raiffeisen ist vor dem Hintergrund des so genannten „demografischen Faktors“ in den ländlichen […]
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Warum ist das ehemalige Militärareal in Hohensaaten bis heute ein Sperrgebiet?
Das Sperrgebiet in Hohensaaten wird als Konversionsfläche bezeichnet. Der Begriff bezeichnet die Nutzungsänderung oder Umwidmung von Brachflächen mit dem Ziel, diese Flächen wieder dem Wirtschafts- […]
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Weltklima vs. Lokalklima? Eine Antwort auf die Studie zu den klimatischen Auswirkungen einer großflächigen Umwandlung von Wald in eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage bei Hohensaaten von Martin Jenssen am 3.3.2023.
Karlsruhe, 04. April 2023 – Der diesen März erschienene Bericht des Weltklimarats (IPCC) zeigt zum wiederholten Male die Dringlichkeit eines massiv beschleunigten Umbaus unseres gegenwärtig […]
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Lindhorst Gruppe wird zu einem der größten Anleger von Blühstreifen in den neuen Bundesländern
Winsen (Aller), 28. März 2023 – Die familiengeführte Lindhorst Gruppe aus dem niedersächsischen Winsen (Aller) setzt im Bereich Renaturierung und Biotopentwicklung neue Maßstäbe. Das Unternehmen […]
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Fragen & Antworten
Wer weiß genau, was auf dem Gelände vorhanden ist?
Es handelt sich um eine ehemalige militärische Liegenschaft im Privateigentum, die seit dem 2. Weltkrieg unter wechselnden Anforderungen genutzt wurde. Hierzu sind in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung (Erläuterungen zur Planung, Kap. 1.2, S. 6/34) entsprechende Informationen enthalten. Daher muss aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht das Gelände eingezäunt bleiben. Der Zutritt ist nur mit Sondererlaubnis und Unterweisung in die Gefahrenlage gestattet.
Seit dem Eigentumsübergang Boden/Grundwasser wird der Zustand periodisch erfasst und dokumentiert. Seither wurde festgestellt, dass keine akuten Umweltgefahren etwa durch einen Anstieg von Schadstoffkonzentrationen bestehen. Allerdings sind die Beobachtungen langfristig erforderlich, um Veränderungen schnell und zuverlässig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Grundsätzlich besteht ein Überblick über massive Versiegelungen und die polizeiliche Einstufung als Kampfmittelverdachtsfläche.
Der Grundstückseigentümer ist im regelmäßigen Kontakt mit den zuständigen Behörden des Lkr. Barnim (ehem. zuständig) und dem Lkr. MOL (Abt. Bodenschutz und Altlasten).
Gibt es aktuelle Proben bezüglich des Grundwassers durch unabhängige Firmen bzw. Behörden?
Seit 2018 ist die Fa. BGD Ecosax (Mitglied in der GICON®-Gruppe) mit den Untersuchungen des Grundwassers beauftragt. Die Ergebnisse werden wiederkehrend in Berichten zusammengefasst und den zuständigen Behörden für Altlasten vorgelegt. Die letzte Standortbegehung der Behörden fand 2021 statt.
Wie werden die Altlasten entsorgt und wie und durch wen wird das kontrolliert?
Hierbei muss erst einmal geklärt werden, was als Altlast angesehen wird und welche Umweltgefahren davon ausgehen:
Versiegelung (Lebensraumverlust und Verlust an Versickerungsfläche durch Bodenüberprägung):
Es befinden sich unzählige Gebäude und Gebäudefundamente, befestigte Wege und Bewegungsflächen, oberirdische und unterirdische Lageranlagen, ehem. Gleisanlagen auf dem Gelände. Tw. sind die Bereiche spärlich bewachsen, tw. durch Pflanzen bedeckt.
Im Zuge der Planumsetzung soll ein großer Teil der vorhandenen Bebauung abgebrochen und der Boden entsiegelt werden, um die natürlichen Bodenfunktionen wiederzubeleben.
An bestehenden Bunkeranlagen hingegen wurden tw. Sprengversuche unternommen, die zeigen, dass hier kein Rückbau möglich ist.
Kampfmittel (Verdachtsfläche, Lebensgefahr):
In den Bereichen, in denen geregelte Forstwirtschaft durchgeführt wird, hat eine flächenhafte Untersuchung auf Kampfmittel der oberen Bodenschichten stattgefunden. Im Zuge der Planumsetzung sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die langfristige Sicherheit zu gewährleisten.
Mineralöl (langfristig wirkende Umweltgefahren):
Eine akute flächendeckende Gefahr durch Altlasten im Boden ist aufgrund der 30 Jahre nach Nutzungsaufgabe und durch die Sanierungen im Bereich des Havariegrabens sowie des regelmäßigen Monitorings auszuschließen. Bereiche der ehemaligen Handhabung (Lagerung und Umschlag) sind jedoch langfristig auf Veränderungen hin zu monitoren.
Daher finden an festgelegten Untersuchungsorten regelmäßige Beprobungen mit Berichterstattungen und Abstimmungen mit den Behörden ggf. über Erfordernisse und Methoden zur Sanierung statt.
Laut Bebauungsplan soll ein Teil des Waldes erhalten bleiben. Was passiert mit den Altlasten dort?
Hier trifft genau die obige Unterscheidung zu. Zudem ist einzeln zu betrachten, ob es sich um Nutzwald auf altlastenarmen oder altlastenfreien Flächen handelt und nur ein Monitoring vor und während der Nutzungsmaßnahmen erforderlich ist, oder ob es sich um latente bis akute Gefahren für die Umwelt, Sachwerte Dritter oder Leib und Leben von Menschen handelt.
Sobald mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass Teile des Waldes gefahrlos betreten werden können, wird geprüft, ob für diese Bereiche die Zugänglichkeit für die Bevölkerung gewährt werden kann.
Sind die Altlasten ungefährlich für das Vorhaben?
Im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll nur minimal in den Boden eingegriffen werden. Es soll das vorhandene Wegenetz zur Erschließung genutzt werden und größtenteils eine Aufständerung auf Betonplatten (auf der Liegenschaft durch flächenhafte Entsiegelung vorhanden) erfolgen. Dadurch ist ein nahezu rückstandfreier Rückbau nach Nutzungsaufgabe möglich, ohne den Boden und die vorhandene Vegetation zu beeinträchtigen.
Im Zuge der Planumsetzung erfolgt die Suche nach Kampfmitteln und nach sonstigen Altlasten.
Was passiert mit den Tieren auf dem Gelände? Wie werden diese bei Rodungen geschützt?
Bereits im Vorfeld der Planungen erfolgte die Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Märkisch-Oderland. Unter Anwendung der in Brandenburg geltenden Bestimmungen wurde ein umfangreiches Untersuchungskonzept aufgestellt und durch die Behörde bestätigt. Hierbei werden systematisch die Lebensräume erfasst und über einen festgelegten Zeitraum verschiedene Artengruppen gem. deren Lebensgewohnheiten erfasst. Baumbewohnende oder bodenlebende Brutvögel sowie Insekten sind z.B. tagaktiv, hingegen sind Fledermäuse vorrangig dämmerungsaktiv. Für die vorkommenden Tierarten werden die Bereiche der Wohn- und Reproduktionsstätten sowie der Zug- und Nahrungshabitate identifiziert und aufgenommen.
Sobald erste belastbare Ergebnisse vorliegen, werden planerisch und in Abstimmung mit den Behörden Maßnahmen festgelegt, um entweder Bereiche zu schützen und von der Nutzung freizuhalten, Vermeidungsmaßnahmen und/oder Ersatzmaßnahmen während der Baumaßnahmen und für den späteren Betrieb zu bestimmen.
Neben den gesetzlichen Vorschriften bekennen wir uns zum Artenschutz. Intakte Lebensräume zu schützen ist unser Anliegen. Der technische Umweltschutz, die emissionsfreie Energiegewinnung auf einem Teil der Gesamtfläche, trägt aber auch zum Erhalt einheimischer Arten bei, da durch den menschengemachten Klimawandel auch Lebensräume akut bedroht sind.
Aktuell ist das Areal großflächig mit wenigen dominierenden Baumarten bestockt. Durch erste Maßnahmen sind Lücken im Bestand entstanden, in denen sich neue Lebensräume ausbilden. Das ist bereits jetzt auf den Flächen der Holzentnahme zu beobachten. Zukünftig wird es keinen zusammenhängenden Bestand geben. So wechseln sich gegenüber dem aktuellen Zustand zukünftig Offenland mit Photovoltaik, naturnah gestaltete Waldareale, Wege mit Waldrandgestaltung sowie Flächen mit natürlicher Verjüngung unter Altbäumen ab.
Dazu werden Planungen beauftragt, die über den Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Umsetzung wird durch die zuständigen Naturschutzbehörden überwacht.
Was geschieht mit dem Holz aus der Abrodung? Wofür wird es verwendet?
Bei der Weiterverarbeitung des Holzes arbeiten wir mit landesweiten und regionalen Partnern zusammen. Es bestehen gegenseitige Verträge, die eine Nutzung des Holzes zur Weiterverarbeitung in der Produktion von Paletten sowie der Holzkonstruktion vorsehen.
Wie viel Hektar wird der Investor verpflichtend wieder aufforsten müssen?
Das richtet sich nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen im Land Brandenburg, wie bei allen vergleichbaren Maßnahmen. Vorgesehen ist eine Fläche von 300 Hektar, die für aufgeforstete Mischwälder und Blühwiesen reserviert ist. Ausgleichspflanzungen über das gesetzliche Maß hinaus kompensieren in der Region das entnommene Holz.
Wo soll aufgeforstet werden? (Bei uns in der Region, innerhalb Deutschlands, im Ausland?)
Der Vorhabenträger verfügt in Brandenburg (tw. im gleichen Landschaftsraum) über bereits zur Aufforstung genehmigte Flächen, für die auch die Anerkennung als Waldersatzmaßnahme vorliegt. Diese könnten ebenso wie andere zur Verfügung stehende Flächen in der Region bzw. im Land Brandenburg zur Aufforstung genutzt werden. Außerhalb des Landes Brandenburg wird keine Aufforstung stattfinden.
Nach deutschem Recht ist eine Aufforstung im Ausland nicht zulässig.
Neben des erforderlichen Waldersatzes werden die seit Jahren geplanten und bis jetzt nicht umgesetzten Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen im Stadtbereich der Stadt Bad Freienwalde durchgeführt. Hierdurch werden neue Stadtlebensräume geschaffen.
Wer kontrolliert das?
Der Antrag auf Waldumwandlung ist bei der zuständigen Forstbehörde (Straußberg) zu stellen, die auch den Vollzug überwacht.
Welche Art von Gewerbe, welche Anzahl und wie groß ist die Fläche der Versiegelung dadurch?
2021 wurde der Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Hohensaaten“ bei der Stadt Bad Freienwalde gestellt. Auf Wunsch der Stadt wurde die Planfläche für PV verringert und eine Angebotsfläche für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe in die Planung mit aufgenommen.
Detaillierte Aussagen sind dann möglich, wenn interessierte Unternehmen mit konkreten Ansiedlungsvorstellungen vor Ort investieren wollen und neue Arbeitsplätze schaffen. Im Zuge des dann notwendigen Planverfahrens ist eine Abstimmung mit der Kommune und der Stadtverordnetenversammlung zwingend vorgegeben. Dazu hat sich der Vorhabenträger verpflichtet.
Derzeit finden Gespräche mit der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg und des Landkreises MOL (STIC) zu möglichen Gewerbeansiedlungen statt.
Wie groß wird das Rechenzentrum sein?
Die Größe eines Rechenzentrums richtet sich nach der Verfügbarkeit der Energie. Es wird derzeit der Genehmigungsrahmen (nicht die Genehmigung!) für bis zu 250 MW geschaffen.
Welche Player sind im Spiel? Google?
Ein sich darauf spezialisiertes Fachbüro wurde eingeschaltet, das sich mit verschiedenen Unternehmen, wie zum Beispiel Google ins Benehmen gesetzt hat. In dieser Planungsphase sind jedoch noch keine Aussagen möglich. Sobald sich hier konkrete Entwicklungen ergeben, werden die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten unterrichtet.
Kontakt
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Ihre Ansprechpartner
Herr Alexander Quenzel in Zusammenarbeit mit Projektentwickler GICON
Tel. 033456-45731
Mobil. 0172-5489013
Email: alexander.quenzel@jlwag.de
JLW Holding AG, Schmalhorn 13, 29308 Winsen