Der gesetzlich vorgegebene Weg von der Projektidee bis zur Umsetzung
In den letzten Wochen wurde über den geplanten Energie- und Solarpark in Hohensaaten viel gemutmaßt und spekuliert. Das hat viele Menschen verunsichert und zugleich den Wunsch nach faktenbasierten Informationen deutlich erhöht. Weit verbreitet ist und sehr hartnäckig hält sich die Auffassung, dass jetzt der einzige Moment ist, um auf das Vorhaben Einfluss zu nehmen, das aber im vollen Ausmaß gar nicht bekannt ist. Wir stehen aber erst am Anfang der Planung bei der Transparenz großgeschrieben wird.
Das deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht gilt als eines der Aufwändigsten weltweit. Aus dem folgenden Schaubild sind die einzelnen Stufen des Bauleitplanverfahrens zu entnehmen, die durchlaufen werden müssen.
Abkürzungen bei der Planung und einer anschließend möglichen Realisierung des Energie- und Gewerbeparks in Hohensaaten gibt es dabei nicht. Wesentlich sind dabei die Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sogenannten Träger öffentlicher Belange. So wurden die Unterlagen mit den Erläutungen der Planungsabsicht insgesamt 42 Behörden des Bundes, des Landes und des Landkreises, Versorgungsträgern, den Nachbarkommunen und Verbänden vorgelegt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Davon erfolgte der Rücklauf von insgesamt 22 Stellen, darunter auch die Nachbarkommunen Amt Barnom-Oderbruch, Stadt Wriezen und Amt Falkenberg-Höhe. Auf der Grundlage der jeweiligen Zuständigkeit wurden Anregungen und Hinweise zur Planungsabsicht, zur zukünftigen Ausgestaltung der Planungsunterlage sowie zu den Umweltuntersuchungen gegeben.
Die Stellungnahmen wurden zusammengetragen und ausgewertet. Der Stadtverwaltung Bad Freienwalde als Trägerin des Verfahrens liegt die Auswertungsunterlage bereits vor. Einen wesentlichen Bestandteil nimmt die in Fachkreisen als Unterrichtung über den Grad der durchzuführenden Umweltprüfung genannte Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Märkisch-Oderland sowie der Forstverwaltung ein. Anhand dieser Unterrichtung wurde ein Untersuchungskonzept für geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume aufgestellt und durch die Naturschutzbehörde bestätigt. Seit dem Frühjahr erfolgt die flächenhafte Erfassung gemäß den einschlägigen Vorschriften.
Aktuell befindet sich das Verfahren auf dem Niveau der Bekanntgabe einer Planungsabsicht zwischen den Schritten 4 und 5. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit auf massiver Veranlassung noch einmal um eine Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers und zwei Einwohnerversammlungen auf Einladung einmal des Ortsbeirats Hohensaaten und einmal des Bürgermeisters der Stadt Bad Freienwalde verlängert.
Mit der Vorlage der Zwischenergebnisse zu den natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen erfolgt frühestens die Entwurfserstellung. Der Planentwurf wird der Stadt Bad Freienwalde und deren Gremien (Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse) zur Prüfung und zum Beschluss über die förmliche Beteilgung vorgelegt. Anschließend erfolgt nach derzeitigem Stand die Öffentlichkeitsbeteiligung zu Beginn des Jahres 2023 nach vorheriger Bekanntmachung sowie das Anschreiben der zu beteiligenden Behörden und TÖB.
Die dann im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingehenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und TÖB werden gesichtet und geprüft. Hierbei werden unterschiedliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen. Darüber hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Freienwalde zu entscheiden. Sollten Belange nicht abgewogen werden, können bzw. sind die Entwurfsunterlagen für die Satzungsreife noch einmal zu überarbeiten, wodurch die Gesamtplanung noch einmal anzupassen ist, erfolgt eine erneute Beteiligung.
Mit dem Abwägungsbeschluss werden die Satzungsunterlagen erarbeitet. Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Freienwalde ist der Bebauungsplan zur Satzung zu beschließen. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Soweit der Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht, tritt Rechtskraft ein.
Wie geht es weiter?
Sobald und soweit der Bebauungsplan rechtskräftig ist, liegt formal die bauplanungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für solche Vorhaben vor, die den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. So ist es nicht möglich, dass auf einer für Photovoltaik festgesetzten Baufläche zum Beispiel ein Chemiepark entsteht. Gebäude und bauliche Anlagen dürfen festgesetzte Höhen nicht überschreiten. Tätigkeiten, die in den Festsetzungen ausgeschlossen werden, sind ebenfalls nicht zulässig.
Damit die Festsetzungen eingehalten werden, ist für jede Ansiedlung ein dem Bauleitplanverfahren nachfolgendes Genehmigungsverfahren durchzuführen. Art und Umfang des Genehmigungsverfahrens richten sich nach der sogenannten Genehmigungsbedürftigkeit aus. Hierbei ist zuerst zu prüfen, ob es sich um ein im Sinne des Immissionsschutzrechtes genehmigungsbedürftiges Vorhaben handelt. Sollte dies u.a. für eine Gewerbeansiedlung zutreffen, ist beim Landesamt für Umwelt Brandenburg ein entsprechender Genehmigungsantrag zu stellen. Bei größeren Vorhaben ist auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben.
Sollte es sich etwa bei der Photovoltaikanlage um ein Vorhaben handeln, dass im Sinne des Immissionsschutzrechtes nicht genehmigungsbedürftig ist, ist beim Landkreis ein Bauantrag zu stellen.
Fazit: Bis die ersten Vorhaben umgesetzt werden, sind noch mehrere Verfahrensschritte zu gehen und weitere Genehmigungsverfahren durchzuführen. Hierbei werden die entsprechend konkreten Planungsunterlagen erarbeitet und die Öffentlichkeit angehört. Und auch danach muss jeder weitere Beschluss durch umfangreiche Gutachten und Stellungnahmen vorbereitet werden.